Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass der Betreiber eines unverschlüsselten WLANs für evtl. über dieses WLAN begangene Straftaten (z.B. Urheberrechtsverletzungen) haftbar ist.
Dieses Urteil könnte einige Leute ganz schön teuer zu stehen kommen, wen nich mir die Anzahl unverschlüsselter WLANs anschaue, die hier überall so existieren (egal in welchem Ort man mal die Netze durchsucht …).
Allerdings sollten auch die Hersteller jetzt mal langsam ein wenig mithelfen. Man muss ja nicht jeden Access-Point defaultmäßig völlig offen ausliefern. Handbücher werden in der Regel von den wenigsten gelesen und noch von viel weniger Leuten auch verstanden. AVM hat ja schon vor gemacht, dass es auch anders geht.
[via law blog]
Haftung für unverschlüsseltes WLAN